Richtlinien für die Abholung von Lebensmitteln durch die Bonner Tafel

Sauberkeit und die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen entsprechend der Lebensmittelgesetze sind unser oberstes Gebot. Wir vertrauen darauf, dass unsere Lebensmittelspender:innen qualitativ einwandfreie Ware zur Verfügung stellen.

Wir halten uns immer an die folgende Richtlinien, die sich aus der Rechtsgrundlage und dem Infektionsschutzgesetz für die Mitarbeiter:innen ergeben:

 

Abholung der Lebensmittelspenden

Beim Einsammeln der Ware wird darauf geachtet, dass ausschließlich Ware mitgenommen wird, die auch am folgenden und darauffolgenden Tag noch ausgegeben werden kann. Qualität vor Quantität! Es werden nur saubere und leicht zu reinigende Arbeitsgeräte und Transportmittel genutzt. Das Verschmutzen von Lebensmitteln und Kontakt mit toxischen Stoffen, z.B. durch gemeinsamen Transport/Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmitteln und Müll ist zu verhindern.

Kühlkette

Die Kühlkette darf bei leicht verderblichen Waren nicht unterbrochen werde. Bei der Beförderung sowie bei der Auslieferung der Ware darf nur für eine begrenzte Zeit von den Kühltemperaturen abgewichen werden.
 
Lebensmittelspenden und Mindesthaltbarkeitsdatum

Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Lebensmittel keine Schimmelsporen enthalten. Lebensmittel mit offensichtlichem Schimmel dürfen weder mitgenommen noch weitergegeben werden. Grundsätzlich werden nur Lebensmittel mitgenommen und ausgegeben deren MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) max. fünf Tage abgelaufen ist. Abgelaufene MHD-Waren werden gesondert gekennzeichnet.
 
Auswahlkriterien nach Lebensmittelkategorie

Milchprodukte und Feinkost

  • müssen abgepackt bzw. eingeschweißt und direkt aus der Kühlung kommen

Fleisch und Fisch

  • keine Mitnahme von frischem oder abgepacktem Fleisch
  • keine Mitnahme von frischem Fisch
  • eingeschweißter Fisch (wie z.B. Makrelenfilets) nur mit gültigem MHD muss direkt aus der Kühlung kommen
  • keine Mitnahme von Tiefkühlkost, da Kühlkette kann nicht eingehalten werden kann

Fertiggerichte

  • keine Mitnahme von fertig zubereiteten Speisen, die nicht vakuumiert sind

Obst/Gemüse

  • Haltbarkeit mindestens 1 - 2 Tage
  • keine überreife, weiche, welke oder verschimmelte Ware mitnehmen

 Backwaren

  • nur durchgebackene Backwaren wie Brot und Brötchen
  • keine Mitnahme von harten, angeschimmelten und verschmutzten Backwaren
  • keine Mitnahme von Sahne- oder Puddingteilchen oder Kuchen/Torten

Konserven

  • keine "Überraschungskonserven" ohne Etikett
  • keine gewölbten Konservendeckel